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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Schrauber Lounge Heintz - Jan Heintz - Poststrasse 8, 72213 Altensteig

Paragraph 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten fuer alle Vertraege zwischen Jan Heintz und Kunden ueber Kfz-Serviceleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdruecklicher schriftlicher Zustimmung.

(3) Diese AGB gelten gegenueber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.

Paragraph 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Kfz-Serviceleistungen: Oel- und Motorservice, Reifen- und Raederservice, Fahrzeugdurchsicht und -pflege, Hol-, Bring- und Vor-Ort-Service.

(2) Keine Leistungen die einen Meisterbetrieb erfordern, insbesondere keine Bremsenreparaturen sowie Fahrwerks- und Stossdaempferarbeiten.

(3) Zusaetzlich erforderliche Leistungen werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgefuehrt.

Paragraph 3 Auftragserteilung

(1) Auftragserteilung muendlich, telefonisch oder schriftlich moeglich.

(2) Bei muendlichen Auftraegen gelten besprochene Konditionen als verbindlich.

(3) Auftraege koennen ohne Angabe von Gruenden abgelehnt werden.

Paragraph 4 Festpreise

(1) Alle Preise werden vor Beginn als Festpreise mitgeteilt.

(2) Bei unvorhergesehenen Mehrleistungen wird vorher informiert und Zustimmung eingeholt.

(3) Kleinunternehmer gem. Paragraph 19 UStG - keine Umsatzsteuer wird ausgewiesen.

Paragraph 5 Zahlung

(1) Verguetung faellig nach Leistungserbringung und Rechnungsuebergabe.

(2) Barzahlung oder Ueberweisung.

(3) Zahlungsziel 10 Kalendertage. Bei Verzug gesetzliche Verzugszinsen.

(4) Unternehmerpfandrecht am Fahrzeug gem. Paragraph 647 BGB bis zur vollstaendigen Zahlung.

Paragraph 6 Termine und Vor-Ort-Service

(1) Termine individuell vereinbart, auch samstags und sonntags moeglich.

(2) Beim Vor-Ort-Service gelten vereinbarte Zeiten und Orte als verbindlich.

(3) Bei unvorhergesehenen Verspaetungen wird unverzueglich informiert.

Paragraph 7 Mitwirkungspflichten

(1) Fahrzeug rechtzeitig und im erforderlichen Zustand bereitstellen.

(2) Beim Vor-Ort-Service geeigneten Arbeitsbereich bereitstellen.

(3) Ueber bekannte Schaeden und Vorarbeiten informieren.

Paragraph 8 Gewaehrleistung

(1) Fachgerechte und sorgfaeltige Durchfuehrung der vereinbarten Leistungen.

(2) Gewaehrleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.

(3) Maengel binnen 14 Tagen anzeigen.

(4) Recht zur Nacherfuellung. Bei zweimaligem Fehlschlagen: Minderung oder Ruecktritt.

Paragraph 9 Haftung

(1) Haftung fuer schuldhaft verursachte Schaeden.

(2) Bei leichter Fahrlaessigkeit nur bei Kardinalpflichtverletzung, begrenzt auf vorhersehbaren Schaden.

(3) Keine Haftungsbeschraenkung bei Personenschaeden oder Produkthaftung.

Paragraph 10 Fahrzeugverwahrung

(1) Verwahrung mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Standgebuehr nach 3 Werktagen nach Fertigstellung moeglich.

Paragraph 11 Datenschutz

Datenverarbeitung ausschliesslich zur Vertragserfuellung. Weitere Informationen in der Datenschutzerklaerung.

Paragraph 12 Schlussbestimmungen

(1) Recht der Bundesrepublik Deutschland, kein UN-Kaufrecht.

(2) Gerichtsstand fuer Unternehmer: Altensteig.

(3) Unwirksame Bestimmungen beruehren Wirksamkeit der uebrigen nicht.

Stand: Juli 2026 - Schrauber Lounge Heintz - Jan Heintz