Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schrauber Lounge Heintz · Jan Heintz
Poststraße 8, 72213 Altensteig
Tel: +49 173 9370 944 · info@schrauber-lounge-heintz.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Jan Heintz (nachfolgend „Auftragnehmer") und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Kfz-Serviceleistungen abgeschlossen werden.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen, soweit keine gesonderte Regelung getroffen wird.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Kfz-Serviceleistungen, insbesondere:

(2) Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich keine Leistungen, die eine Eintragung als Meisterbetrieb erfordern, insbesondere keine Bremsenreparaturen sowie Fahrwerks- und Stoßdämpferarbeiten. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.

(3) Ergeben sich bei Durchführung der Arbeiten zusätzlich erforderliche Leistungen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und erst nach dessen Zustimmung tätig.

§ 3 Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Die Auftragserteilung kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

(2) Bei mündlichen Aufträgen gelten die zwischen den Parteien besprochenen Konditionen als verbindlich vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Preise und Festpreisvereinbarung

(1) Alle Preise werden vor Beginn der Arbeiten verbindlich als Festpreise mitgeteilt. Der Auftraggeber zahlt ausschließlich den vereinbarten Preis – es sei denn, es ergeben sich im Verlauf der Arbeiten unvorhergesehene, zuvor nicht erkennbare Mehrleistungen.

(2) Treten solche Mehrleistungen auf, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab telefonisch oder schriftlich. Ohne Zustimmung werden keine über den Festpreis hinausgehenden Arbeiten ausgeführt.

(3) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

§ 5 Zahlung

(1) Die Vergütung ist nach Erbringung der Leistung und Übergabe der Rechnung fällig.

(2) Die Zahlung erfolgt per Barzahlung oder Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto.

(3) Bei Zahlung per Überweisung gilt ein Zahlungsziel von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Bei Überschreitung gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Herausgabe des Fahrzeugs die vollständige Begleichung der Rechnung zu verlangen (Unternehmerpfandrecht gem. § 647 BGB).

§ 6 Ausführungstermine und Vor-Ort-Service

(1) Termine werden individuell zwischen den Parteien vereinbart. Der Auftragnehmer ist auch samstags und sonntags nach Vereinbarung tätig.

(2) Beim Hol-, Bring- und Vor-Ort-Service gelten die jeweils vereinbarten Zeiten und Orte als verbindlich. Etwaige An- und Abfahrtskosten werden bei Vertragsschluss gesondert vereinbart.

(3) Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund nicht einhalten, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und schlägt einen Ersatztermin vor.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug rechtzeitig und in dem für die Arbeiten erforderlichen Zustand zur Verfügung.

(2) Beim Vor-Ort-Service sorgt der Auftraggeber für einen geeigneten, sicheren und ausreichend beleuchteten Arbeitsbereich.

(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vollständig über bekannte Schäden, Vorarbeiten Dritter und besondere Fahrzeugeigenschaften.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte und sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen.

(2) Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme durch den Auftraggeber.

(3) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.

(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder – sofern der Mangel nicht unerheblich ist – Rücktritt vom Vertrag verlangen.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden durch unsachgemäße Nutzung, eigene Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, normale Abnutzung oder unzureichende Pflege.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Tätigkeit am Fahrzeug oder am Eigentum des Auftraggebers entstehen, soweit er diese schuldhaft verursacht hat.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf mangelhafte oder falsche Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind.

§ 10 Fahrzeugverwahrung

(1) Verbleibt das Fahrzeug zur Leistungserbringung beim Auftragnehmer, wird es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.

(2) Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung und Benachrichtigung ab, kann der Auftragnehmer eine angemessene Standgebühr in Rechnung stellen.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und Kundenpflege sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

(2) Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website zu finden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Altensteig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Juli 2026 · Schrauber Lounge Heintz · Jan Heintz